Datenschutzinformation - Erhebung von personenbezogenen Daten - Standesamt

Hiermit möchten wir Sie gemäß den Vorgaben der Art. 13 und 14 der DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die im Rahmen unserer Tätigkeiten im Standesamt erhoben und verarbeitet werden, informieren. Nehmen Sie hierzu bitte die nachstehenden Informationen zur Kenntnis.

  1. Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts

Verwaltungsgemeinschaft Trebgast

Kulmbacher Straße 36

95367 Trebgast

Tel: 09227 937 0

E-Mail:

Web: www.vg-trebgast.de

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

– Herr Florian Wolf –

Firma CyberTecc GmbH

E-Mail-Adresse:

  1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zweckgebunden z.B. für:

  • Prüfung der Ehevoraussetzungen und Mitwirkung an der Eheschließung

  • Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

  • Beurkundung von Personenstandsfällen in den Personenstandsregistern (Eheschließungen, Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen, Geburten, Sterbefälle, Namensänderungen)

  • Ausstellung von Urkunden aus den Personenstandsregistern

  • Information von durch Rechtsvorschriften bestimmten öffentlichen Stellen über Personenstandsfälle

  • Ermöglichung der Benutzung der Personenstandsregister durch Behörden, Gerichte und Privatpersonen in den §§ 61 ff. Personenstandsgesetz definierten Fällen

  • Entgegennahme der Erklärung zum Kirchenaustritt

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ergibt sich aus:

  • Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m.

  • dem Personenstandsgesetz (PStG)

  • der Personenstandsverordnung (PStV)

  • der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)

  • dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)

  • dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

  • dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)

  • dem Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (AdWirkG)

  • dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

  • dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG)

  • dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU – FreizügG/EU)

  • dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

  • Art. 3 Abs. 4 Kirchensteuergesetz (KirchStG)

  • Art. 4 und 5 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)

  1. Kategorien von personenbezogenen Daten

  • Vorname, Nachname

  • Geburtsname

  • Anschrift

  • Ehename

  • akademischer Grad

  • Beruf

  • Geburtsdatum

  • Geburtsort

  • Geburtsland

  • Standesamt der Geburt

  • Religionszugehörigkeit

  • Eintragungsnummer der Geburt

  • Familienstand

  • Staatsangehörigkeit

  • Personennachweis

  • vorgelegte Unterlagen

  • Geschlecht

  • Datum der Eheschließung / der Vorehe

  • Ort der Eheschließung / der Vorehe

  • Standesamt oder sonstige Behörden der Eheschließung

  • Eintragungsnummer der Eheschließung / Lebenspartnerschaft

  • Standesamt des Familienbuchs / des Familienbuchs der Eltern

  • Kennzeichen Familienbuch / Familienbuch der Vorehe

  • Datum des Anlegens des Familienbuchs

  • Sterbedatum

  • Sterbeort

  • Standesamt des Sterbefalls

  • Eintragsnummer des Sterbefalls

  • Angaben zur Vormundschaft, Pflege, Betreuung, Vermögen

  • Taufdatum

  • Taufort

  • Bezeichnung der Pfarrei

  • Wirksamkeitsdatum (Namensänderung, Kirchenaustritt, Auflösung der Ehe)

  • Bankdaten

 

 

  1. Kategorien von Empfängern oder Empfänger, denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt werden oder noch offengelegt werden können

  • Empfänger innerhalb der Gemeinde (Gemeindekasse zum Zweck des Zahlungseinzugs)

  • inländische Standesämter

  • Ausländische Standesämter

  • Meldebehörde

  • Jugendamt

  • Vormundschaftsgericht

  • Familiengericht

  • Finanzamt

  • Verwaltungsbehörde

  • Amtsgericht

  • Nachlassgericht

  • Kirchenbuchführer

  • Friedhofsverwaltung

  • Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind

  • Gesundheitsbehörden

  • Ausländerbehörden

  • Zeugenschutzdienststelle

  • Landesjustizverwaltung

  • Aufsichtsbehörden

  • Staatsanwaltschaften

  • Statistisches Landesamt

  • Bundesnotarkammer, zentrales Testamentsregister

  • Konsularische Vertretungen

  • Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

  • sonstige Behörden und Gerichte

  • Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben

  • Personen, die gemäß §§ 62 und 63 PStG ein Recht auf Auskunft haben

Übermittelt werden dürfen nur die im Einzelfall zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der empfangenen Stelle erforderlichen Daten. Neben den gesetzlich vorgegebenen Daten darf das Standesamt weitere beurkundete oder im Zusammenhang mit der Beurkundung erhobene Daten mitteilen, soweit diese zur gesetzmäßigen Aufgabenerfüllung der empfangenen Stelle erforderlich sind (§ 62 Abs. 4 PStV).

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

     

Es ist nicht geplant, Ihre Daten in ein Drittland zu übermitteln.

  1. Dauer der Datenspeicherung

 

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

 

  1. Ihre Rechte (DSGVO)

     

Jede betroffene Person hat das Recht auf:

  • Auskunft nach Art. 15 DSGVO

  • Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

  • Löschung nach Art. 17 DSGVO

  • Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

  • Mitteilung nach Art. 19 DSGVO

  • Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO

  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO

 

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz

Postfach 22 12 19

80502 München

  1. Erforderlichkeit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten

 

Die Erforderlichkeit Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen, ergibt sich aus dem Personenstandsgesetzt sowie der Personenstandsverordnung jeweils in Verbindung mit Art. 4 BayDSG und § 2 Abs. 2 Verordnung zur Ausführung des Kirchensteuergesetzes (AVKirchStG).

Ihre Daten werden benötigt, um das Personenstandsrecht sowie das Kirchensteuergesetz vollziehen zu können. Im Falle, der nicht Angabe der erforderlichen Daten kann die beantragte Amtshandlung nicht vorgenommen werden. Außerdem kann nach §69 PStG ein Zwangsgeld festgesetzt bzw. gemäß § 70 PStG ein Bußgeld verhängt werden

  1. Widerrufsrecht

Erfolgt die Verarbeitung durch die Verwaltungsgemeinschaft Trebgast nach einer entsprechenden Einwilligung (Art. 6 DSGVO), können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der Daten, wird durch diesen nicht berührt.