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News-Ticker

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Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO – Bauamt

Hiermit möchten wir Sie gemäß den Vorgaben der Art. 13 und 14 der DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die im Rahmen unserer Tätigkeiten im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast erhoben und verarbeitet werden informieren. Nehmen Sie hierzu bitte die nachstehenden Informationen zur Kenntnis.

 

  1. Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts

Verwaltungsgemeinschaft Trebgast

Kulmbacher Straße 36

95367 Trebgast

Tel: 09227 937 0

E-Mail:

Web: www.vg-trebgast.de

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

– Herr Florian Wolf –

Firma CyberTecc GmbH

E-Mail-Adresse:

  1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:

  • Bearbeiten von Bauanträgen (genehmigungspflichtige Bauvorhaben),

  • Bearbeiten von Bauvorhaben, die von einer Genehmigung freigestellt sind

  • Bearbeiten von Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen

  • Bearbeiten von denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen

  • Bearbeitung von Anträgen über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, Ausnahmen und Befreiungen bei verfahrensfreien Vorhaben

  • Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauvorhaben

  • Abrechnung von grundstücksbezogenen Beiträgen

  • Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden

  • Überwachung von Bautätigkeiten

    • Erfassen und Erteilung von isolierten Abweichungen

    • Einschreiten bei Schwarzbauten, Sicherheitsgefährdungen

  • Auskunft über Grundstücke und Gebäude

  • Geografisches Informationssystem, Flächenmanagement

  • Anzeige aller grundstücks- und gebäuderelevanter Daten

  • Bau- und Liegenschaftsregister

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ergibt sich aus:

  • Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG

  • Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57 und 62 Gemeindeordnung (GO), Art. 4 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO),

  • § 1, 17 und 22 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ),

  • § 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Art. 55 ff Bayerische Bauordnung (BayBO), Art. 6, 7, 10 und 15 Bayerisches Denkmalschutzgesetz,

  • Art. 2, 5, 5a und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG),

  • §§ 1, 127 - 135 c, 136 - 141, 165 - 170, 171 a - e, § 172, § 200 Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die aufgrund dieser Rechtsvorschriften erlassenen kommunalen Satzungen,

  • §§ 535 - 597, §§ 1012 - 1112 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),

  • Art. 64 Bayerische Bauordnung (BayBO), Art. 6 - 9, Art. 41 - 59, Art. 67 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG),

  • § 1a, § 135a - c, § 200a BauGB i.V.m. § 19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),

  • § 12 Gaststättengesetz (GastG),

  • § 12 Gaststättenverordnung (GastV), Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG),

  • Art. 11 Vermessungs- und Katastergesetz und §§ 1 - 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV)

  1. Kategorien von personenbezogenen Daten

  • Bauherren, Vertreter des Bauherren, Grundstückseigentümer, Nachbarn, Entwurfsverfasser, Kaminkehrer:

 

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsname

    • Anschrift

    • Telefonnummer

    • E-Mail-Adresse

    • Bankverbindung

    • Schnittstellennummer für die Integration in die Finanzverfahren

    • Angaben zu dem Bauvorhaben nach Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

    • Flurstücksbezogene Daten

    • Daten zum Genehmigungsverfahren

     

  • Beitragspflichtige und Zustellbevollmächtigte

 

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsname

    • Anschrift

    • Telefonnummer

    • E-Mail-Adresse

    • Bankverbindung

    • Schnittstellennummer für die Integration in die Finanzverfahren

    • Kennzeichen für Verstorbene und Sterbedatum

    • Angaben zu Eigentumsverhältnissen an den Grundstücken und Buchungsstellen im Grundbuch

    • Daten der Vermessungsverwaltungen

    • Flurstücksbezogene Daten

    • Berechnungsgrundlagen für die Abrechnung von Beiträgen (Geschossflächen, Vollgeschosse, maßnahmenbezogene Bauausgaben, etc.)

    • Buchungssätze für die abgerechneten Beiträge

    • Dokumentenzuordnung (z.B. eingescannte Baupläne, Aufmaßblätter)

     

  • Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungs-(teil)eigentümer, Beitragspflichtige, Ansprechpartner für leerstehende Gebäude und unbebaute Grundstücke, Mieter, Pächter, Grundstückskäufer und -verkäufer, dinglich Berechtigte, Bauherren, Sachbearbeiter im Bau- und Grundstückswesen, in der Liegenschaftsverwaltung, in der Kämmerei und Kasse, im Bauhof - abhängig von der internen Organisationsstruktur, Verfahrensadministratoren, Systemadministratoren

 

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsname

    • Anschrift

    • Telefonnummer

    • E-Mail-Adresse

    • Bankverbindung

    • Schnittstellennummer für die Integration in die Finanzverfahren

    • Kennzeichen für Verstorbene und Sterbedatum

    • Angaben zu Eigentumsverhältnissen an den Grundstücken und Buchungsstellen im Grundbuch

    • Daten der5 Vermessungsverwaltungen

    • Flurstücksbezogene Daten

    • Daten für das Flächenmanagement (Angaben zum leerstehenden Objekt, z.B. Gebäudetyp, -alter, derzeitige Nutzung, Sanierungs- und Modernisierungsbedarf, Bebauungs- oder Nutzungsabsichten etc.)

    • Angaben nach ortsrechtlichen Vorschriften, Wasserschutzgebiet, Bau- oder Naturdenkmal)

    • Angaben zum Einwohner (Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnort)

    • Dokumentenzuordnung (z.B. eingescannte Baupläne, Aufmaßblätter)

     

  • Sachbearbeiter

     

    • Name, Vornamen, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen

    • Behörde mit Anschrift, Aktenzeichen

    • Dokumentenzuordnung (z.B. eingescannte Baupläne, Aufmaßblätter

 

  1. Kategorien von Empfängern oder Empfänger, denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt werden oder noch offengelegt werden können

 

  • Landratsämter als Baugenehmigungsbehörde (Austausch der Bauantrags- und Baugenehmigungsdaten nach Art. 68 Bayerische Bauordnung)

  • Fachstellen im Landratsamt wie z.B. Lebensmittelüberwachung, Gesundheitsamt, Immissionsschutztechniker, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde

  • Externe Fachbehörden wie z.B. Staatliches Bauamt, Autobahndirektion, AELF, Landesamt für Denkmalpflege

  • Bevollmächtigter Kaminkehrer-Meister

  • Beauftragte Firmen bei Ersatzvornahmen wie z.B. Statiker, Abbruchunternehmen)

  • Online-Statusabfrage zum OTS Genehmigungsverfahren bei der Baugenehmigungsbehörde

  • Online-Einsichtnahme in die OTS BAUAKTE bei der Baugenehmigungsbehörde

  • Dateiimport der Antragsdaten des Antragstellers bzw. Entwurfsverfassers im Xbau – Format

  • Betreiber des Webportals OK.GIS als Auftragsverarbeiter

  • Bauausschuss

  • Finanzamt

  • Zuständige Gemeinde

  • Abwasserzweckverband

 

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre Daten in ein Drittland zu übermitteln.

  1. Dauer der Datenspeicherung

     

  • Bauverwaltungsunterlagen 25 Jahre

  • Bauantrags- und Baugenehmigungsdaten (einschließlich Genehmigungsfreistellungsdaten), Beseitigungsanzeigen, Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz) sind grundstücksbezogen. Sie dürfen grundsätzlich nicht gelöscht werden, weil sie Bestandsschutz genießen.

  • Die für Protokollzwecke erfassten Angaben müssen nach Ablauf des auf die Erstellung des Protokolls folgenden Kalenderjahres vernichtet werden (§ 4 Abs. 4 ALBV).

  • Beitragsberechnungsgrundlagen (z.B. Gebäude, Geschossflächen, Vollgeschossen) dürfen nicht gelöscht werden, weil sie auch für zukünftige beitragspflichtige Maßnahmen benötigt werden.

  • Erschließungs- / Straßenausbaudaten (z.B. Baukosten, Abrechnungen eines Gebietes, Beiträge pro Grundstück) werden aus beitragsrechtlichen Gründen für die normale Nutzungsdauer einer Straße und damit mindestens 25 Jahre lang benötigt, um nachweisen zu können, dass eine neue Straßenbaumaßnahme erforderlich war. Zudem dürfen Buchungssätze nicht vor Ablauf der fünfjährigen Zahlungsverjährung gelöscht werden (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst a KAG i. V. mit § 228 Abgabenordnung). Zu beachten ist ferner die sechsjährige Aufbewahrungspflicht für Belege (§ 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. §82 Abs. 2 Sätze 2 - 4 KommHV-Kameralistik und § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 69 Abs. 2 Sätze 2 - 5 KommHV-Doppik).

  • Personenbezogene Daten werden im Übrigen gelöscht, sobald sie zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Die Eigentümer werden historisiert und bilden das Grundbuch nach.

  1. Ihre Rechte (DSGVO)

     

Jede betroffene Person hat das Recht auf:

  • Auskunft nach Art. 15 DSGVO

  • Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

  • Löschung nach Art. 17 DSGVO

  • Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

  • Mitteilung nach Art. 19 DSGVO

  • Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO

  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO

 

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. 

Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz

Postfach 22 12 19

80502 München

  1. Erforderlichkeit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten

 

Ihre Anträge können nicht geprüft und bearbeitet werden, wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben.

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben und ergibt sich aus Art. 64 Abs. 2 Satz 1 BayBO in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BauVorlV. Soweit Sie verpflichtet sind, Ihre personenbezogenen Daten anzugeben, wie z.B. zur Abgabe von grundstücksbezogenen Beiträgen, ergibt sich die Verpflichtung hierzu aus den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften:

  • Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e DSGVO, Art. 4 Abs.1 BayDSG

  • Art. 6, 7, 21, 22, 23, 24, 56, 57 und 62 Gemeindeordnung (GO)

  • § 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Art. 55 ff Bayerische Bauordnung (BayBO)

  • Art. 6, 7, 10 und 15 Bayerisches Denkmalschutzgesetz

  • §§ 13 ff. Grundsteuergesetz

  • Art. 5 und 5a Kommunalabgabengesetz (KAG) für Erschließungsbeiträge

  • § 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV) (Gesetz, Vertrag).

 

 

  1. Widerrufsrecht

Erfolgt die Verarbeitung durch die Verwaltungsgemeinschaft Trebgast nach einer entsprechenden Einwilligung (Art. 6 DSGVO), können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der Daten, wird durch diese nicht berührt.

 

 

 

Kontakt

Kulmbacher Straße 36
95367 Trebgast


Telefon (09227) 9370
Telefax (09227) 93755

 

E-Mail

 Bürgerinformationssystem 

 

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 Sitzungstermine und Sitzungsbekanntmachungen


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Das BayernPortal stellt eine zentrale Informationsplattform für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, in der Informationen zu staatlichen und kommunalen Leistungen sowie den jeweiligen Zuständigkeiten im Freistaat Bayern gefunden werden können.


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"Engagement verbindet": Die Kulmbacher Bürgerengagement Börse bringt Agebot und Nachfrage im Ehrenamt auf Landkreisebene zusammen.