Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO – Bauamt
Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO – Bauamt
Hiermit möchten wir Sie gemäß den Vorgaben der Art. 13 und 14 der DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die im Rahmen unserer Tätigkeiten im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast erhoben und verarbeitet werden informieren. Nehmen Sie hierzu bitte die nachstehenden Informationen zur Kenntnis.
Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts
Verwaltungsgemeinschaft Trebgast
Kulmbacher Straße 36
95367 Trebgast
Tel: 09227 937 0
E-Mail:
Web: www.vg-trebgast.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
– Herr Florian Wolf –
Firma CyberTecc GmbH
E-Mail-Adresse:
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:
Bearbeiten von Bauanträgen (genehmigungspflichtige Bauvorhaben),
Bearbeiten von Bauvorhaben, die von einer Genehmigung freigestellt sind
Bearbeiten von Anzeigen zur Beseitigung von baulichen Anlagen
Bearbeiten von denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen
Bearbeitung von Anträgen über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, Ausnahmen und Befreiungen bei verfahrensfreien Vorhaben
Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauvorhaben
Abrechnung von grundstücksbezogenen Beiträgen
Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden
Überwachung von Bautätigkeiten
Erfassen und Erteilung von isolierten Abweichungen
Einschreiten bei Schwarzbauten, Sicherheitsgefährdungen
§ 12 Gaststättenverordnung (GastV), Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG),
Art. 11 Vermessungs- und Katastergesetz und §§ 1 - 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV)
Kategorien von personenbezogenen Daten
Bauherren, Vertreter des Bauherren, Grundstückseigentümer, Nachbarn, Entwurfsverfasser, Kaminkehrer:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsname
Anschrift
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Bankverbindung
Schnittstellennummer für die Integration in die Finanzverfahren
Angaben zu dem Bauvorhaben nach Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Flurstücksbezogene Daten
Daten zum Genehmigungsverfahren
Beitragspflichtige und Zustellbevollmächtigte
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsname
Anschrift
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Bankverbindung
Schnittstellennummer für die Integration in die Finanzverfahren
Kennzeichen für Verstorbene und Sterbedatum
Angaben zu Eigentumsverhältnissen an den Grundstücken und Buchungsstellen im Grundbuch
Daten der Vermessungsverwaltungen
Flurstücksbezogene Daten
Berechnungsgrundlagen für die Abrechnung von Beiträgen (Geschossflächen, Vollgeschosse, maßnahmenbezogene Bauausgaben, etc.)
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungs-(teil)eigentümer, Beitragspflichtige, Ansprechpartner für leerstehende Gebäude und unbebaute Grundstücke, Mieter, Pächter, Grundstückskäufer und -verkäufer, dinglich Berechtigte, Bauherren, Sachbearbeiter im Bau- und Grundstückswesen, in der Liegenschaftsverwaltung, in der Kämmerei und Kasse, im Bauhof - abhängig von der internen Organisationsstruktur, Verfahrensadministratoren, Systemadministratoren
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsname
Anschrift
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Bankverbindung
Schnittstellennummer für die Integration in die Finanzverfahren
Kennzeichen für Verstorbene und Sterbedatum
Angaben zu Eigentumsverhältnissen an den Grundstücken und Buchungsstellen im Grundbuch
Daten der5 Vermessungsverwaltungen
Flurstücksbezogene Daten
Daten für das Flächenmanagement (Angaben zum leerstehenden Objekt, z.B. Gebäudetyp, -alter, derzeitige Nutzung, Sanierungs- und Modernisierungsbedarf, Bebauungs- oder Nutzungsabsichten etc.)
Angaben nach ortsrechtlichen Vorschriften, Wasserschutzgebiet, Bau- oder Naturdenkmal)
Angaben zum Einwohner (Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnort)
Kategorien von Empfängern oder Empfänger, denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt werden oder noch offengelegt werden können
Landratsämter als Baugenehmigungsbehörde (Austausch der Bauantrags- und Baugenehmigungsdaten nach Art. 68 Bayerische Bauordnung)
Fachstellen im Landratsamt wie z.B. Lebensmittelüberwachung, Gesundheitsamt, Immissionsschutztechniker, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde
Externe Fachbehörden wie z.B. Staatliches Bauamt, Autobahndirektion, AELF, Landesamt für Denkmalpflege
Bevollmächtigter Kaminkehrer-Meister
Beauftragte Firmen bei Ersatzvornahmen wie z.B. Statiker, Abbruchunternehmen)
Online-Statusabfrage zum OTS Genehmigungsverfahren bei der Baugenehmigungsbehörde
Online-Einsichtnahme in die OTS BAUAKTE bei der Baugenehmigungsbehörde
Dateiimport der Antragsdaten des Antragstellers bzw. Entwurfsverfassers im Xbau – Format
Betreiber des Webportals OK.GIS als Auftragsverarbeiter
Bauausschuss
Finanzamt
Zuständige Gemeinde
Abwasserzweckverband
Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre Daten in ein Drittland zu übermitteln.
Dauer der Datenspeicherung
Bauverwaltungsunterlagen 25 Jahre
Bauantrags- und Baugenehmigungsdaten (einschließlich Genehmigungsfreistellungsdaten), Beseitigungsanzeigen, Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz) sind grundstücksbezogen. Sie dürfen grundsätzlich nicht gelöscht werden, weil sie Bestandsschutz genießen.
Die für Protokollzwecke erfassten Angaben müssen nach Ablauf des auf die Erstellung des Protokolls folgenden Kalenderjahres vernichtet werden (§ 4 Abs. 4 ALBV).
Beitragsberechnungsgrundlagen (z.B. Gebäude, Geschossflächen, Vollgeschossen) dürfen nicht gelöscht werden, weil sie auch für zukünftige beitragspflichtige Maßnahmen benötigt werden.
Erschließungs- / Straßenausbaudaten (z.B. Baukosten, Abrechnungen eines Gebietes, Beiträge pro Grundstück) werden aus beitragsrechtlichen Gründen für die normale Nutzungsdauer einer Straße und damit mindestens 25 Jahre lang benötigt, um nachweisen zu können, dass eine neue Straßenbaumaßnahme erforderlich war. Zudem dürfen Buchungssätze nicht vor Ablauf der fünfjährigen Zahlungsverjährung gelöscht werden (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst a KAG i. V. mit § 228 Abgabenordnung). Zu beachten ist ferner die sechsjährige Aufbewahrungspflicht für Belege (§ 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. §82 Abs. 2 Sätze 2 - 4 KommHV-Kameralistik und § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 69 Abs. 2 Sätze 2 - 5 KommHV-Doppik).
Personenbezogene Daten werden im Übrigen gelöscht, sobald sie zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Die Eigentümer werden historisiert und bilden das Grundbuch nach.
Ihre Rechte (DSGVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf:
Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
Löschung nach Art. 17 DSGVO
Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
Mitteilung nach Art. 19 DSGVO
Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Postfach 22 12 19
80502 München
Erforderlichkeit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten
Ihre Anträge können nicht geprüft und bearbeitet werden, wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben.
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben und ergibt sich aus Art. 64 Abs. 2 Satz 1 BayBO in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BauVorlV. Soweit Sie verpflichtet sind, Ihre personenbezogenen Daten anzugeben, wie z.B. zur Abgabe von grundstücksbezogenen Beiträgen, ergibt sich die Verpflichtung hierzu aus den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften:
Art. 6, 7, 10 und 15 Bayerisches Denkmalschutzgesetz
§§ 13 ff. Grundsteuergesetz
Art. 5 und 5a Kommunalabgabengesetz (KAG) für Erschließungsbeiträge
§ 4 Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster (ALB-Abrufverordnung - ALBV) (Gesetz, Vertrag).
Widerrufsrecht
Erfolgt die Verarbeitung durch die Verwaltungsgemeinschaft Trebgast nach einer entsprechenden Einwilligung (Art. 6 DSGVO), können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der Daten, wird durch diese nicht berührt.
Das BayernPortal stellt eine zentrale Informationsplattform für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, in der Informationen zu staatlichen und kommunalen Leistungen sowie den jeweiligen Zuständigkeiten im Freistaat Bayern gefunden werden können.