Datenschutzinformation – Ausgabe von Hundesteuermarken
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Deshalb möchten wir Sie gemäß den Vorgaben des Art. 13 der DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die im Rahmen unserer Tätigkeiten bei der Ausgabe der Hundesteuermarken in der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast erhoben und verarbeitet werden, informieren. Nehmen Sie hierzu bitte die nachstehenden Informationen zur Kenntnis.
Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts
Verwaltungsgemeinschaft Trebgast
Kulmbacher Straße 36
95367 Trebgast
Tel: 09227 937 0
E-Mail:
Web: www.vg-trebgast.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Herr Florian Wolf
Firma CyberTecc GmbH
E-Mail-Adresse:
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zweckgebunden, um die Hundesteuermarke an die Halter der angemeldeten Hunde ausgeben zu können. Die Hundesteuermarke dient dem sichtbaren Nachweis für die steuerliche Anmeldung des Hundes. Ebenfalls werden im Rahmen der Überprüfung – ob eine Steuerpflicht besteht – personenbezogene Daten verarbeitet.
Prüfung Steuerpflicht / Steuerfestsetzung
Ausgabe der Hundesteuermarke
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ergibt sich aus:
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO,
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO,
Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO,
i.V. mit dem BayDSG
Hundesteuer der Gemeinden Trebgast, Harsdorf, Ködnitz
AO (Abgabenordnung)
Kategorien von personenbezogenen Daten
Um die Prüfung der Steuerpflicht und Steuerfestsetzung vornehmen zu können, ist es erforderlich, personenbezogene Daten zu verarbeiten.
Vorname, Nachname
Anschrift
Kommunikationsdaten wie Telefonnummer / Handynummer / E-Mail-Adresse
Bankdaten zur Bezahlung
Nachweis Versicherung
Steuerdaten
Vertragsdaten
Kategorien von betroffenen Personen
Von der Verarbeitung personenbezogener Daten sind alle Hundehalter in der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast betroffen. Dies gilt ebenfalls für Personen, bei denen die Prüfung ergibt, dass keine Steuerpflicht vorliegt.
Einwohner,
Personen, die Halter eines steuerlich angemeldeten Hundes sind
Steuerzahler
Gewerbetreibende
Kategorien von Empfängern oder Empfänger, denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt werden oder noch offengelegt werden können
zuständige Verwaltungsmitarbeiter (Steuer, Finanzverwaltung, Ordnungsamt, etc.)
Polizeibehörden im Falle von Schadensfällen oder Ermittlungen
Versicherung im Falle von Schadensfällen
Rechtsanwälte (z.B. zur Durchsetzung offener Forderungen)
Innerhalb der Gemeindekasse können personenbezogene Daten der Vollstreckung, dem Bürgerbüro, Ordnungsamt, und der Abteilung Ordnung, Verkehr und Gewerbe gegenüber offengelegt werden.
Außerhalb der VG Trebgast können die personenbezogenen Daten der Polizei, der Feuerwehr, dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises und Personen die herrenlose Hunde gefunden haben offengelegt werden.
Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre Daten in ein Drittland zu übermitteln.
Dauer der Datenspeicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der VG Trebgast so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Aufbewahrungs- bzw. Dokumentationsfristen richten sich nach der Abgabenordnung (AO), des Gesetzes über Kommunalabgaben in Bayern und der Gemeindehaushaltsverordnung und belaufen sich hiernach bis zu zehn Jahre. Personenbezogene Daten, die für Steuerfestsetzungen verarbeitet werden, gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Wegfall der Steuerpflicht.
Ihre Rechte (DSGVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf:
Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
Löschung nach Art. 17 DSGVO
Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
Mitteilung nach Art. 19 DSGVO
Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Postfach 22 12 19
80502 München
Erforderlichkeit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer nicht Angabe der erforderlichen Daten, eine Bearbeitung Ihres Anliegens nicht erfolgen kann. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist somit erforderlich.
Widerrufsrecht
Erfolgt die Verarbeitung durch die Verwaltungsgemeinschaft Trebgast nach einer entsprechenden Einwilligung (Art. 6 DSGVO), können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der Daten, wird durch diese nicht berührt. Ihre Daten werden dann nicht mehr verarbeitet, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen.