Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Stellenausschreibung: Ausbildung bei der VG zum 01.09.2025

 Stellenausschreibung Auszubildende bzw. Auszubildender 

 

 

Weitere Informationen zur Ausbildung:

 
Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung (m/w/d)
Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (d)
Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung (VFA-K)
 
Wie wird ausgebildet?

Die Ausbildung dauert drei Jahre (Beginn 1. September). Du wirst umfassend und gründlich auf Deinen Beruf und auf die Abschlussprüfung vorbereitet. In der praktischen Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten für die Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung (VFA-K) durchläufst Du mehrere Rechtsbereiche, in die Du eingearbeitet wirst.

Daneben besuchst Du den Blockunterricht an der Berufsschule in Bayreuth, sowie zwei Vollzeitlehrgänge pro Jahr an der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) in Neustadt a. d. Aisch. Während dieser Zeit erfolgt die Unterbringung in einem Internat.

Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von theoretischen Ausbildungsabschnitten in der Berufsschule und der BVS, sowie praktischen Ausbildungsabschnitten im Betrieb.

Die Ausbildungsdauer beträgt insgesamt drei Jahre.

Nach Deiner Ausbildung erarbeitest Du als VFA-K unter anderem Verwaltungsentscheidungen, erledigst Verwaltungsaufgaben oder führst kaufmännische Tätigkeiten in kommunalen Verwaltungsbetrieb aus.

 

Die Schwerpunkte Deiner Ausbildung:

  • Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes

  • Berufsbildung

  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

  • Umweltschutz

  • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe

  • Kommunikation und Kooperation – Betriebliche Organisation

  • Haushaltswesen

  • Rechnungswesen

  • Beschaffung

  • Personalwesen

  • Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren

  • Kommunalrecht

  • Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts (Sozialhilfe, öffentliche Sicherheit und Ordnung)

Die schriftliche Zwischenprüfung findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres in der Verwaltungsschule statt. Für die schriftliche und mündliche Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung wird jeweils der nächstgelegene Prüfungsort von der Bayerischen Verwaltungsschule bestimmt.

 

Allgemeines

Die Probezeit beträgt 3 Monate

Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche

Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr

 

Was wird in der Ausbildung bezahlt?

Die monatliche Ausbildungsvergütung (brutto) beträgt derzeit:

  • 1.218,26 Euro im ersten Ausbildungsjahr

  • 1.268,20 Euro im zweiten Ausbildungsjahr

  • 1.314,02 Euro im dritten Ausbildungsjahr

  • Zuzüglich Jahressonderzahlung

  • Vermögenswirksame Leistungen von 6,65 € monatlich

  • plus einmalig 400,00 Euro Abschlussprämie nach erfolgreicher Abschlussprüfung

 

Weitere Informationen

Weitere Meldungen

Vollsperrung Kauerndorf ab 31.10.2024, 19.00 Uhr bis 04.11.2024, 6.00 Uhr aufgehoben

PRESSEMITTEILUNG 46/2024Bayreuth, den 28.10.24Bundesstraße 289: Vollsperrung bei Kauerndorf ab ...

Tag der offenen Tür in der Gemeindekanzlei Fölschnitz am 03.11.2024

 von 14 Uhr bis 16 Uhr. Programmablauf: 14.30 Uhr Grußwort und kurze Beiträge zur alten Schule ...

Kontakt

Kulmbacher Straße 36
95367 Trebgast


Telefon (09227) 9370
Telefax (09227) 93755

 

E-Mail

 Bürgerinformationssystem 

 

Bürgerinformationssystem

 Sitzungstermine und Sitzungsbekanntmachungen


Bayern_Portal

 

Das BayernPortal stellt eine zentrale Informationsplattform für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, in der Informationen zu staatlichen und kommunalen Leistungen sowie den jeweiligen Zuständigkeiten im Freistaat Bayern gefunden werden können.


csm_Buergerservice_Logo_8b303d3ff3


Kulmbacher Bürgerengagement Börse

csm_KoBE_Kulmbach_Logo_b3a022247a

"Engagement verbindet": Die Kulmbacher Bürgerengagement Börse bringt Agebot und Nachfrage im Ehrenamt auf Landkreisebene zusammen.